Sie befinden sich hier:
Nationaler Ausschuss zum Schutz von für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tieren
Der Nationale Ausschuss berät die zuständigen deutschen Behörden und Tierschutzausschüsse in Angelegenheiten, die mit Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Verfahren nach dem Tierschutzgesetz zusammenhängen.
Um den Informationsaustausch zwischen dem Nationalen Ausschuss und den deutschen Tierschutzausschüssen sicherzustellen, sollten sich die Tierschutzausschüsse beim Nationalen Ausschuss melden. Für An-, Ab- oder Ummeldungen von Tierschutzausschüssen nutzen Sie bitte das zum Download bereitgestellte Formular (131.0 KB).
Weitere Informationen zu den aktuellen Themen, der Beratung, den Empfehlungen des Nationalen Ausschusses sowie dem Expertenpool finden Sie auf unseren Behördenseiten