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Für Behörden

Mit der Novellierung des Tierschutzgesetzes und dem Erlass der neuen Tierschutz-Versuchstierverordnung im Jahr 2013 sowie den Änderungen des Tierschutzgesetzes und der Versuchstiermeldeverordnung im Jahr 2021 wurde das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mit mehreren Aufgaben im Bereich des Schutzes von Versuchstieren betraut. Die Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben ist innerhalb des BfR dem Deutschen Zentrum zum Schutz von Versuchstieren übertragen worden. Die Aufgaben umfassen:

  1. Beratung der zuständigen Behörden und Tierschutzausschüsse in Angelegenheiten, die mit Erwerb, Zucht, Unterbringung, Pflege und Verwendung von Tieren in Tierversuchen zusammenhängen gemäß § 15a TierSchG i.V.m. § 45 TierSchVersV; siehe Nationaler Ausschuss
  2. Beratung der zuständigen Behörden zu Alternativen zu Tierversuchen gemäß § 46 TierSchVersV
  3. Veröffentlichung der nichttechnischen Projektzusammenfassungen gemäß § 8 Absatz 6 TierSchG i.V.m. § 41 TierSchVersV; siehe AnimalTestInfo
  4. Koordination der Versuchstiermeldung gemäß § 16c TierSchG i.V.m. § 2 VersTierMeldV, Auswertung der Daten und Übermittlung der Daten an die EU; siehe Versuchstiermeldung
  5. Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission zu Fragen der regulatorischen Relevanz und Eignung der zur Validierung vorgeschlagenen Alternativmethoden gemäß § 16g Absatz 2 TierSchG. Siehe PARERE-Netzwerk

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